www . Baelau-Info . de - aktuelle Termine und Informationen für Bälau -
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Sonstige Infos |
aktualisiert am 02.01.2025
Unsere neuen
Bürgermeister und Bürgermeisterin:
in der Mitte: Bürgermeister Bälau: Rolf Schlisio
rechts: 1. stellvertretende Bürgermeisterin: Kirstin Burmester
links: 2. stellvertretender Bürgermeister: Sascha Stern
(Bürgermeisterwahl vom 27.06.2023)
Außen an der Feuerwehrfahrzeughalle (Dorfgemeinschaftshaus) befindet sich
in der Nähe des Einganges ein Defibrillator, der im Notfall Leben retten kann.
Briefkasten-Leerung in Bälau (Dorfstraße 20):
Montags bis Samstags 9.00 Uhr
Bus-Fahrpläne (Linien, die Bälau oder Breitenfelde berühren)
Linie 8700, Ratzeburg - Mölln - Breitenfelde - HH-Wandsbek, Mo-Fr
Linie 8700, HH-Wandsbek - Breitenfelde - Mölln - Ratzeburg, Mo-Fr
Linie 8762, Alt-Mölln - Bälau - Borstorf - Breitenfelde - Mölln, Mo-Fr an Schultagen
Linie 8762, Mölln - Breitenfelde - Bälau - Borstorf - Breitenfelde - Alt-Mölln, Mo-Fr an Schultagen
Linie 8810, Mölln - Breitenfelde - Schwarzenbek - HH-Bergedorf, Mo-Fr
Linie 8810, HH-Bergedorf - Schwarzenbek - Breitenfelde - Mölln, Mo-Fr
Bahn- und Bahnhofs-Informationen (DB / erixx):
Bahnhof Mölln (Abfahrten live / Ankünfte live / Schienenersatzverkehr / weitere Infos zum Bf.)
Bahnhof Büchen (Abfahrten live / Ankünfte live / Schienenersatzverkehr / weitere Infos zum Bf.)
Bahnhof Lüneburg (Abfahrten live / Ankünfte live / Schienenersatzverkehr / weitere Infos zum Bf.)
Bahnhof Lübeck Hbf (Abfahrten live / Ankünfte live / Schienenersatzverkehr / weitere Infos zum Bf.)
Zum Aufrufen der Sendertabelle bitte hier klicken.
Wusstet Ihr schon, dass Ihr in Bälau etwas für Eure Fitness tun könnt?
Und kennen Eure Kinder schon unseren schönen Spielplatz?
Auf der Wiese neben dem Dorfgemeinschaftshaus gibt es zwei stabile Fitnessgeräte,
die nur darauf warten, von Euch benutzt zu werden!:
Außerdem können sich Eure Kinder auf dem schönen Spielplatz austoben
(... und das abseits von Straßen und Verkehr!):
Wichtige Informationen für Menschen mit Hund(en)!
Hinweise der Stadt Mölln / des Amtes Breitenfelde zum Führen von Hunden in der Öffentlichkeit
Der Fachdienst Sicherheit und Ordnung weist aus gegebenem Anlass und auf Grund wiederkehrender Beschwerden
noch einmal auf folgende Regelungen zum Führen von Hunden in der Öffentlichkeit hin:Hunde sind nach dem Gesetz zur Vorbeugung und Abwehr der von Hunden ausgehenden Gefahren (HundeG) immer
so zu halten und zu führen, dass von ihnen keine Gefahren für die öffentliche Sicherheit ausgehen.
Hundehalter müssen somit sicherstellen, dass sie auf ihren Hund jederzeit Einfluss nehmen können.In letzter Zeit ist verstärkt festzustellen, dass dieses anscheinend nicht allen Hundehaltern bewusst ist. Beschwerden über frei laufende Hunde,
die andere Personen „belästigen“, weil die Hundehalter außer Sichtweite sind und keinen Einfluss auf den Hund nehmen können, häufen sich.
Der Fachdienst Sicherheit und Ordnung weist deshalb erneut darauf hin,
dass gerade nicht angeleinte Hunde besonders beaufsichtigt werden müssen, will man nicht gegen gesetzliche Regelungen verstoßen.Ein einziger Hundebiss oder aber auch das wiederholte Anspringen sowie ein Verhalten, welches andere Menschen ängstigt,
kann dazu führen, dass ein Hund durch die Ordnungsbehörde als „Gefährlicher Hund“ eingestuft werden muss.
Die Stadt Mölln appelliert deshalb an alle Hundehalter, gerade beim Führen eines Hundes ohne Leine - was nicht überall erlaubt ist - besondere Sorgfalt walten zu lassen.In diesem Zusammenhang wird auch zu bedenken gegeben, dass oft vergessen wird, dass andere Menschen einfach Angst vor Hunden haben.
Selbst wenn Hunde subjektiv noch so „lieb“ sind, nur spielen wollen und „nichts tun“, erzeugen sie bei anderen Menschen Ängste,
die schon oft zu Reaktionen geführt haben, die nicht entstanden wären, wenn der Hund rechtzeitig angeleint worden wäre.
Eine Anleinpflicht besteht gem. § 3 Abs. 2 HundeG für Schleswig-Holstein u. a.:
- in Fußgängerzonen, Haupteinkaufsbereichen und anderen innerörtlichen Bereichen, Straßen und Plätzen mit vergleichbarem Publikumsverkehr,
- bei öffentlichen Versammlungen, Aufzügen, Volksfesten und sonstigen Veranstaltungen mit Menschenansammlungen,
- in der Allgemeinheit zugänglichen umfriedeten oder anderweitig begrenzten Park-, Garten- und Grünanlagen
mit Ausnahme besonders ausgewiesener Hundeauslaufgebiete,
- bei Mehrfamilienhäusern auf dem gesamten Grundstück und im Gebäude mit Ausnahme
der nicht dem Gemeingebrauch unterliegenden selbstgenutzten Räume oder Flächen,
- in öffentlichen Gebäuden und öffentlichen Verkehrsmitteln,
- in Sportanlagen und auf Zelt- und Campingplätzen,
- auf Friedhöfen,
- auf Märkten und Messen sowie
- laut Landeswaldgesetz grundsätzlich im Wald! (Ausnahme: Jagdhunde).
Ein Mitnahmeverbot und damit auch ein Auslaufverbot für Hunde gilt gem. § 3 Abs. 3 HundeG u.a.
- in Badeanstalten sowie auf Badestellen,
- auf Kinderspielplätzen,
- auf Liegewiesen,
- in Kirchen, Kindergärten, Krankenhäusern und Schulen,
- in Theater, Lichtspielhäusern, Konzert-, Vortrags- und Versammlungsräumen,
soweit durch entsprechende Beschilderung keine Ausnahme zugelassen ist.
Kennzeichnungspflicht nach §§ 3 Abs. 5 und 5 HundeG
Weiterhin ist festzustellen, dass immer noch viele Hunde nicht gemäß der gesetzlichen Verpflichtung gekennzeichnet sind.
Es wird daher nochmals darauf hingewiesen, dass alle Hunde, die in der Öffentlichkeit geführt werden, mit einem Halsband,
einer Halskette oder einer vergleichbaren Anleinvorrichtung mit Kennzeichnung versehen sein müssen, aufgrund derer
die Hundehalterin / der Hundehalter ermittelt werden kann. Zudem muss jeder Hund, der älter als 3 Monate ist,
eine elektronische Kennzeichnung (Transponder) tragen. Die §§ 3 und 5 HundeG schreiben dieses zwingend vor.
Hundekot-Beseitigungspflicht nach § 3 Abs. 7 HundeG
Da Hundekot auf den öffentlichen Gehwegen und in den Grünanlagen und Beeten weiter zunimmt, wird nochmals darauf hingewiesen,
dass es weder Aufgabe der Stadt/Gemeinde noch der Grundstückseigentümer ist, den Hundekot fremder Hunde zu entfernen.
Verantwortlich hierfür ist der Halter / die Halterin bzw. die den Hund führende Person.Leider kommt ein größerer Teil der Hundehalter dieser Verpflichtung nicht nach, was immer wieder zur Verärgerung führt
und auch den Ruf aller einsichtigen Hundehalter nachhaltig schädigt.Im Interesse aller Grundstücksanlieger, aller Gehwegbenutzer und aller der Personen, die dann mit der Hinterlassenschaft
bei ihrer täglichen Arbeit in Berührung kommen, aber auch im Interesse aller Hundehalter,
wird nochmals eindringlich darum gebeten, der Entsorgungspflicht nachzukommen.Die Einhaltung der o. a. Regelungen wird ab sofort durch den Ordnungs- und Servicedienst vermehrt kontrolliert.
Den Vollzugskräften der Ordnungsbehörde ist es gestattet, die Person, die den Hund führt, zur Feststellung der Personalien anzuhalten.
Festgestellte Verstöße nach § 20 HundeG stellen Ordnungswidrigkeiten dar, die mit Bußgeld bis zu 10.000 Euro geahndet werden können.
Statistische Daten zu Bälau
(Quelle: Statistisches Amt Nord)
Gesamtfläche der Gemeinde (31.12.2019): 649,72 ha
Wohngebäude und Wohnungen (31.12.2020):
81 Gebäude mit insgesamt 113 Wohnungen,
davon 67 Gebäude mit 1 Wohnung, 6 Gebäude mit 2 Wohnungen, 3 Gebäude mit 3 und mehr Wohnungen.
Ø Wohnungsgröße: 122,4 m².
Ø Wohnfläche je Einw.: 63,7 m².
Einwohnerinnen und Einwohner (31.12.2020): insgesamt 217 Personen, davon 120 weiblich und 97 männlich.
Altersstruktur: 34 Pers. 0-17 Jahre, 7 Pers. 18-24 Jahre, 10 Pers. 25-29 Jahre, 46 Pers. 30-49 Jahre, 56 Pers. 50-64 Jahre, 64 Pers. 65 Jahre und älter.
Ø-Alter: 50,8 Jahre.
Zuzug und Wegzug (2020): 17 Personen weggezogen, 12 Personen zugezogen.
Straßenverkehrsunfälle: 2, beide mit Personenschaden (4 Verletzte).
Mietspiegel
Ergebnisse der Kreis- und Gemeindewahlen 2023
Ergebnisse der Landtagswahl 2022
(Gesamt-S.-H. / Wahlkreis Lauenburg Süd / Gemeinde Bälau)
Ergebnisse der Bundestagswahl 2021
Gemeinde Bälau:
Wahlkreis 10 - Herzogtum Lauenburg / Stormarn Süd:
(Quelle: Merkur.de)
Bekanntmachung des Bürgermeisters:
Mitgliedschaft der Gemeinde im Verein "Duvenseer Moor e. V."
Ab 2020 ist die Gemeinde Bälau auf Beschluss des Gemeinderates Mitglied im Verein "Duvenseer Moor e. V.",
einem Naturschutzprojekt, das unter Beteiligung von Landwirten und "Blühpaten" die Natur der Duvenseer Niederung
schützen und diese Landschaft eigenverantwortlich, einvernehmlich und nachhaltig entwickeln möchte.
Zum Projekt gehören unter anderem die Regulierung des Wasserstandes, das Aufhängen von Nisthilfen,
das Anlegen von Blühflächen, die Aufstellung von Info-Schildern und Bildtafeln.
Außerdem wurden ein Wanderpfad mit zwei Brücken und eine Aussichtsplattform angelegt.
Näheres siehe https://verein-duvenseer-moor.de/
Hier geht's zum Infobrief Nr. 15 des Vereins vom 11.3.2020 (.pdf-Dokument).
Hier ist viel Platz für weitere interessante Themen.
Anregungen nehme ich gerne entgegen.
Ein Service von Thomas Koppermann, Bälau - Seite aktualisiert am 02.01.2025